Feuerlöscher Wartung anfragen
- Kostenloses Angebot für Berlin, Potsdam und das Umland -
Brandschutz - Service
Ob Gewerbe oder Privathaushalt – wir übernehmen die Feuerlöscher - Wartung in Berlin, Potsdam und dem angrenzenden Umland.
Die Prüfung Ihrer Feuerlöscher - alle Brandklassen und herstellerunabhängig - erfolgt durch einen Sachkundigen gemäß DIN 14406 Teil 4 und den Herstellervorgaben. Wir koordinieren den kompletten Ablauf – von der Terminvereinbarung über die Durchführung der Prüfung vor Ort bis zur normgerechten Dokumentation. Sie erhalten ein kostenloses und unverbindliches Angebot zum Komplettpreis.
- Unser Service richtet sich an Gewerbebetriebe, die gemäß ASR A2.2 Feuerlöscher vorhalten und regelmäßig prüfen lassen müssen. Ebenso an Hausverwaltungen, die für mehrere Objekte den Überblick über Prüffristen behalten müssen.
- An Gastronomiebetriebe und Hotels, in denen neben Standardlöschern auch Fettbrandlöscher gefordert sind.
- An Arztpraxen, Kitas, Pflegeeinrichtungen und öffentliche Einrichtungen mit besonderen Auflagen.
- Aber auch an Privathaushalte, die einen funktionsfähigen Feuerlöscher im Haus haben möchten.
Selbstverständlich können Sie auch die Wartung / Prüfung von fahrbaren Feuerlöschern anfragen. Bitte teilen Sie uns hier die Angaben bitte als Nachrichtenfreitext mit. Wir werden uns zeitnah mit Ihnen in Verbindung setzen.
Was bedeutet „Wartung" beim Feuerlöscher?
Auch beim Feuerlöscher werden die Begriffe Wartung, Prüfung und Reparatur im Alltag oft vermischt. Maßgeblich ist die DIN 14406 Teil 4 („Tragbare Feuerlöscher – Instandhaltung"). Sie regelt, dass tragbare Feuerlöscher mindestens alle zwei Jahre durch einen Sachkundigen instand gehalten werden müssen.
Instandhaltung ist dabei der Oberbegriff: Sie umfasst die Inspektion (Feststellen des Ist-Zustands), die Wartung (vorbeugendes Prüfen, Reinigen und der Austausch von Verschleißteilen) und – falls nötig – die Instandsetzung (Reparatur eines festgestellten Defekts). Die zweijährige Prüfung ist präventiv, sie soll dafür sorgen, dass der Löscher gar nicht erst ausfällt – nicht erst dann eingreifen, wenn er schon nicht mehr funktioniert.
Warum alle zwei Jahre – auch wenn der Löscher unbenutzt an der Wand hängt
Ein Feuerlöscher hängt jahrelang unauffällig an seinem Platz und wird im Idealfall nie gebraucht. Genau das ist das Problem, niemand bemerkt, wenn er seine Funktion verliert. Und das passiert auch ohne Benutzung.
Löschmittel und Bauteile altern unter den Bedingungen am Aufstellungsort. Pulver kann sich durch Feuchtigkeit verdichten oder verklumpen, der Treibmitteldruck kann unbemerkt entweichen, Dichtungen und Kunststoffteile werden spröde, am Behälter können sich Korrosionserscheinungen bilden. Erschütterung, Temperaturschwankungen oder Staub beschleunigen das. Von außen sieht der Löscher dabei unverändert aus – der Defekt zeigt sich erst im Ernstfall, wenn es zu spät ist, ihn zu beheben.
Die regelmäßige Prüfung verlagert diese Kontrolle in einen planbaren Termin, bevor etwas passiert. Sie stellt sicher, dass der Löscher unter Druck steht, das Löschmittel wirksam ist und die Auslösung zuverlässig funktioniert.
Pflicht oder Empfehlung? Wer prüfen lassen muss
Für Gewerbebetriebe ist die Wartung keine Kür, sondern Pflicht. Die Technische Regel für Arbeitsstätten ASR A2.2 verpflichtet Arbeitgeber, Feuerlöscheinrichtungen funktionsfähig zu halten und regelmäßig prüfen zu lassen; Grundlage ist die Arbeitsstättenverordnung. Wird diese Pflicht verletzt, drohen Beanstandungen bei behördlichen Begehungen – und im Schadensfall kann der Versicherungsschutz gefährdet sein. Versicherer können Leistungen kürzen oder verweigern, wenn Feuerlöscher nicht fristgerecht geprüft wurden.
Für Privathaushalte besteht keine gesetzliche Pflicht. Wer aber einen funktionsfähigen Löscher im Haus haben möchte, sollte ihn ebenfalls regelmäßig prüfen lassen – ein ungeprüfter Löscher gibt im Ernstfall trügerische Sicherheit.
Was bei der Prüfung geschieht
Die Prüfung erfolgt durch einen Sachkundigen herstellerunabhängig und für alle Brandklassen. Begutachtet werden unter anderem der allgemeine Zustand und die Sauberkeit, die Vollständigkeit und Lesbarkeit der Beschriftung, der Behälter auf Korrosion und Verformung, die Armaturen, Schläuche und Sicherungen, die Auslöse- und Unterbrechungseinrichtung sowie Druck beziehungsweise Gewicht des Löschmittels. Verschleißteile werden bei Bedarf ersetzt.
Nach erfolgreicher Prüfung erhält der Löscher eine Prüfplakette mit dem nächsten Fälligkeitsdatum, und Sie bekommen einen schriftlichen Nachweis über die durchgeführte Instandhaltung. So behalten Sie – oder Ihre Hausverwaltung über mehrere Objekte hinweg – die Prüffristen jederzeit im Blick.
Die weiteren Prüffristen im Überblick
Neben der zweijährigen Wartung gibt es bauartabhängig weitere Fristen, die über die Betriebssicherheitsverordnung (§ 16 BetrSichV) geregelt sind:
- Alle 2 Jahre: Wartung / Inspektion durch den Sachkundigen nach DIN 14406-4
- Alle 4-5 Jahre (je nach Löschertyp): innere Prüfung mit Löschmittelkontrolle
- Nach 10 Jahren: Festigkeits- bzw. Druckprüfung bei Dauerdrucklöschern
Wir behalten diese Intervalle für Sie im Auge und sprechen Sie an, bevor eine Frist abläuft.
Wartung, Reparatur oder Austausch?
Eine Wartung ist keine Reparatur. Stellen wir einen Defekt fest, ist dessen Behebung eine eigenständige Instandsetzung, die wir gesondert mit Ihnen besprechen und beauftragen.
Nicht in jedem Fall lohnt sich eine Instandsetzung. Bei sehr alten Geräten (Dauerdrucklöscher erreichen je nach Hersteller etwa 20 Jahre Nutzungsdauer), bei nicht mehr zugelassenen oder veralteten Löschmitteln oder wenn die Reparaturkosten den Neuwert übersteigen, ist ein Austausch die wirtschaftlichere und sicherere Lösung. Wir sagen Ihnen offen, was im Einzelfall sinnvoller ist.
Verbrauchsmaterial – warum eine weitere Position auf der Rechnung steht
Die Arbeitszeit für die Prüfung und den Austausch von Verschleißteilen ist in der Service-Pauschale enthalten. Das verbaute Material selbst – also nachgefülltes Löschpulver, Schaummittel, Treibgas oder ein kompletter Ersatzlöscher – wird separat berechnet und nach der Prüfung in Rechnung gestellt.
Der Grund: Welche Teile tatsächlich getauscht werden müssen, steht erst nach der Begutachtung vor Ort fest. Eine pauschale Vorabberechnung des Materials ist deshalb nicht möglich – und wäre für Sie auch nicht fair, weil Sie sonst für Teile zahlen würden, die Ihr Löscher vielleicht gar nicht braucht.
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