Feuerlöscher Prüfung & Wartung in Berlin

- Kostenloses Angebot für Berlin, Potsdam und das Umland -

Brandschutz - Service

Alle Hersteller und Fabrikate

Wasser | Pulver | Schaum | CO₂ - Feuerlöscher


Ob Gewerbe oder Privathaushalt – wir übernehmen die Feuerlöscherwartung und Feuerlöscherprüfung - in Berlin, Potsdam und dem angrenzenden Umland.


Feuerlöscher Wartung und Prüfung in Berlin und Potsdam

Die Prüfung Ihrer Feuerlöscher - alle Brandklassen und herstellerunabhängig - erfolgt durch einen Sachkundigen gemäß DIN 14406 Teil 4 und den Herstellervorgaben. Wir koordinieren den kompletten Ablauf – von der Terminvereinbarung über die Durchführung der Feuerlöscherprüfung vor Ort bis zur normgerechten Dokumentation. Sie erhalten ein kostenloses und unverbindliches Angebot zum Komplettpreis.


  • Unser Service richtet sich an Gewerbebetriebe, die gemäß ASR A2.2 Feuerlöscher vorhalten und regelmäßig prüfen lassen müssen. Ebenso an Hausverwaltungen, die für mehrere Objekte den Überblick über Prüffristen behalten müssen.
  • An Gastronomiebetriebe und Hotels, in denen neben Standardlöschern auch Fettbrandlöscher gefordert sind.
  • An Arztpraxen, Kitas, Pflegeeinrichtungen und öffentliche Einrichtungen mit besonderen Auflagen.
  • Aber auch an Privathaushalte, die einen funktionsfähigen Feuerlöscher im Haus haben möchten.


Selbstverständlich können Sie auch die Wartung und Prüfung fahrbarer Feuerlöscher anfragen. Bitte teilen Sie uns hier die Angaben als Nachrichtenfreitext mit. Wir werden zeitnah mit Ihnen in Kontakt treten.

Wartungsanfrage | Privat & Gewerblich

Nehmen Sie Kontakt mit uns auf und fordern Sie Ihr unverbindliches Angebot zur Wartung Ihrer Feuerlöscher an.

Wir melden uns zeitnah bei Ihnen.

Titel

Für wie viele tragbare Feuerlöscher  (1 - 12 kg bzw. Liter Löschmittelinhalt) benötigen Sie eine Wartung gemäß DIN 14406 Teil 4 (Bitte geben Sie die Anzahl an):

Ihre Ergänzung zum Brandschutz :


Haben Sie auch an Ihre Erste-Hilfe Ausstattung für Ihr Unternehmen gemäß den "Technischen Regeln für Arbeitsstätten ASR A4.3" gedacht? Auch diese erforderlichen, betrieblichen Verbandskästen (VbK)  können Sie von uns beziehen.


Bitte um ein Angebot für Verbandkasten (VbK):

Was bedeutet "Wartung" von Feuerlöschern?


Auch beim Feuerlöscher werden die Begriffe Wartung, Prüfung und Reparatur im Alltag oft vermischt. Maßgeblich für die Wartung des Feuerlöschers ist die DIN 14406 Teil 4 („Tragbare Feuerlöscher – Instandhaltung"). Sie regelt, dass tragbare Feuerlöscher mindestens alle zwei Jahre durch einen Sachkundigen instand gehalten werden müssen.

Instandhaltung ist dabei der Oberbegriff: Sie umfasst die Inspektion (Feststellen des Ist-Zustands), die Wartung (vorbeugendes Prüfen, Reinigen und der Austausch von Verschleißteilen) und – falls nötig – die Instandsetzung (Reparatur eines festgestellten Defekts). Die regelmäßige Feuerlöscherwartung ist präventiv, sie soll dafür sorgen, dass ein Feuerlöscher im Ernstfall zuverlässig funktioniert.


Warum alle zwei Jahre – auch wenn der Feuerlöscher unbenutzt an der Wand hängt


Ein Feuerlöscher hängt jahrelang unauffällig an seinem Platz und wird im Idealfall nie gebraucht. Trotzdem können sich Zustand und Funktion eines Feuerlöschers auch ohne Benutzung verändern.

Löschmittel und Bauteile altern unter den Bedingungen am Aufstellungsort. Bei Pulverfeuerlöschern kann sich das Pulver durch Feuchtigkeit verdichten oder verklumpen. Der Druck beziehungsweise Treibmitteldruck kann unbemerkt abfallen, Dichtungen und Kunststoffteile können spröde werden und am Behälter können Korrosionserscheinungen entstehen. Auch Erschütterungen, Temperaturschwankungen oder Staub können den Zustand von Feuerlöschern beeinflussen.

Von außen ist einem Feuerlöscher ein solcher Mangel häufig nicht anzusehen. Die regelmäßige Prüfung stellt deshalb sicher, dass der Feuerlöscher unter ausreichendem Druck steht, das Löschmittel einsatzfähig ist und die Auslösung zuverlässig funktioniert.


Pflicht oder Empfehlung? Wer Feuerlöscher prüfen lassen muss


Für Gewerbebetriebe ist die regelmäßige Wartung von Feuerlöschern keine Kür, sondern Pflicht. Die Technische Regel für Arbeitsstätten ASR A2.2 verpflichtet Arbeitgeber, geeignete Feuerlöscheinrichtungen funktionsfähig zu halten und regelmäßig prüfen zu lassen. Grundlage ist die Arbeitsstättenverordnung.


Unternehmen müssen deshalb sicherstellen, dass vorhandene Feuerlöscher fristgerecht geprüft und instand gehalten werden. Versäumte Prüffristen können bei behördlichen Begehungen von Unternehmen beanstandet werden und im Schadensfall – abhängig von den Umständen und Versicherungsbedingungen – auch versicherungsrechtliche Folgen haben.

Für Privathaushalte besteht keine allgemeine gesetzliche Pflicht zur regelmäßigen Prüfung von Feuerlöschern. Wer jedoch einen Feuerlöscher im Haus vorhält, sollte ihn ebenfalls regelmäßig prüfen lassen. Nur ein funktionsfähiger Feuerlöscher bietet im Ernstfall verlässlichen Schutz.


Was bei der Prüfung eines Feuerlöschers geschieht


Die Prüfung eines Feuerlöschers erfolgt durch einen Sachkundigen, herstellerunabhängig und für alle Brandklassen. Begutachtet werden unter anderem der allgemeine Zustand und die Sauberkeit des Feuerlöschers, die Vollständigkeit und Lesbarkeit der Beschriftung, der Behälter auf Korrosion und Verformung, die Armaturen, Schläuche und Sicherungen sowie die Auslöse- und Unterbrechungseinrichtung. Ebenso werden Druck beziehungsweise Gewicht und der Zustand des Löschmittels kontrolliert. Verschleißteile werden bei Bedarf ersetzt.

Nach erfolgreicher Prüfung erhält der Feuerlöscher eine Prüfplakette mit dem nächsten Fälligkeitsdatum. Zusätzlich erhalten Sie einen schriftlichen Nachweis über die durchgeführte Instandhaltung. Gerade bei mehreren Feuerlöschern und verschiedenen Objekten behalten Sie so die Prüffristen jederzeit im Überblick.


Die weiteren Prüffristen im Überblick


Neben der regelmäßigen Wartung von Feuerlöschern können abhängig von Bauart, Löschmittel und Ausführung weitere Prüfungen nach der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) erforderlich sein.


  • Alle zwei Jahre: regelmäßige Wartung und Prüfung der Feuerlöscher entsprechend den geltenden Vorgaben
  • Innere Prüfung: je nach Bauart und Prüfzuständigkeit gelten für die Druckbehälter von Feuerlöschern unterschiedliche Fristen
  • Festigkeitsprüfung: ebenfalls abhängig von Bauart, Löschmittel und den Vorgaben der BetrSichV; für bestimmte Feuerlöscher gelten Ausnahmen


Welche Prüffrist für einen Feuerlöscher tatsächlich gilt, hängt unter anderem vom verwendeten Löschmittel, der Bauart und dem Zustand des Gerätes ab. Wir behalten die maßgeblichen Fristen für Ihre Feuerlöscher im Überblick und weisen Sie rechtzeitig auf anstehende Prüfungen hin.


Wartung, Reparatur oder Austausch?


Eine Wartung ist keine Reparatur. Stellen wir einen Defekt fest, ist dessen Behebung eine eigenständige Instandsetzung, die wir gesondert mit Ihnen besprechen und beauftragen.

Nicht in jedem Fall lohnt sich eine Instandsetzung. Bei sehr alten Geräten (Dauerdrucklöscher erreichen je nach Hersteller etwa 20 Jahre Nutzungsdauer), bei nicht mehr zugelassenen oder veralteten Löschmitteln oder wenn die Reparaturkosten den Neuwert eines Feuerlöschers übersteigen, ist ein Austausch die wirtschaftlichere und sicherere Lösung. Wir sagen Ihnen offen, was im Einzelfall sinnvoller ist.


Verbrauchsmaterial – warum eine weitere Position auf der Rechnung steht


Die Arbeitszeit für die Prüfung und den Austausch von Verschleißteilen ist in der Service-Pauschale enthalten. Die Kosten für Verbrauchsmaterial werden separat berechnet. Je nach Feuerlöscher können beispielsweise Pulver, Wasser beziehungsweise Schaumlöschmittel, Treibgas oder ein kompletter Ersatzfeuerlöscher benötigt werden.

Welche Teile oder Löschmittel tatsächlich erforderlich sind, steht erst nach der Begutachtung vor Ort fest. Bei einem Pulverlöscher können beispielsweise Pulver oder Verschleißteile erforderlich sein, bei anderen Feuerlöschern entsprechend Wasser oder andere Löschmittel. Die tatsächlichen Kosten lassen sich deshalb erst nach der Prüfung bestimmen. Eine pauschale Vorabberechnung der Kosten wäre nicht sinnvoll.